In Kita und Krippe gibt es, wie später auch in der Schule einen aus der Elternschaft gewählten Elternbeirat. Die Aufgaben der Mitglieder des Elternbeirats sind Vermittler zwischen der Elternschaft und den pädagogischen Fachkräften zu sein. Die Elternvertreter*innen werden üblicher Weise immer zu Beginn eines Kita-Jahres von den Eltern gewählt. Ziel ist es, Anregungen und Wünsche von Seiten der Eltern gebündelt an die Einrichtungsleitung zu transportieren und in Konfliktfällen zu vermitteln.

 

Die Elternbeirat hat zwar kein Entscheidungsrecht für Belange der Kita, sie werden jedoch verstärkt über Themen der Kita informiert und ihnen steht es zu, Anliegen aus der Elternschaft einzubringen. Elternvertreter*innen sind somit zum einen ein Sprachrohr für die Elternschaft. Sind diese Wünsche jedoch nur von einzelnen Eltern oder sind es sogar Wünsche, die unverhältnismäßig oder sogar unerfüllbar sind, stellt sich der Elternbeirat auch schützend vor die Fachkräfte. Für eine gelungene Zusammenarbeit zwischen der Einrichtungsleitung und den Eltern ist es wichtig, dass Elternvertreter*innen eine vertrauensvolle und kooperative Basis für die Zusammenarbeit anstreben. So können sowohl die Belange der Eltern, als auch die Belange der Fachkräfte Gehör finden, und davon profitieren am meisten die Kinder der Einrichtung.